Die Abnahme ist ein zentraler und rechtlich bedeutsamer Schritt im Bauprozess, der den Abschluss der Bauarbeiten markiert. Sie ist die offizielle Bestätigung des Bauherrn, dass das Bauwerk oder ein bestimmter Bauabschnitt vertragsgemäß fertiggestellt wurde. Durch die Abnahme gehen die Risiken vom Bauunternehmer auf den Bauherrn über und die Gewährleistungsfrist beginnt.

Eine grafische Darstellung einer Bauabnahme mit zwei Personen im Gespräch, die ein Handschlag besiegeln, und begleitenden Icons für Dokumente und Finanzen. - Abnahme

Arten der Abnahme

  • Formelle: Die Abnahme erfolgt durch eine förmliche Begehung des Bauwerks, bei der Bauherr und Bauunternehmer gemeinsam prüfen, ob alle Leistungen vertragsgemäß erbracht wurden. Sie wird in einem Abnahmeprotokoll schriftlich dokumentiert.

  • Stillschweigende (konkludente Abnahme): Eine stillschweigende Abnahme kann erfolgen, wenn der Bauherr das Werk ohne Beanstandung entgegennimmt und in Gebrauch nimmt, beispielsweise durch Einzug in ein Haus.

  • Teilabnahme: Bei größeren Bauprojekten können Teilabnahmen für einzelne Bauabschnitte vereinbart werden, z.B. für den Rohbau oder für Gewerke.

Bedeutung der Abnahme

  • Gefahrübergang: Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung des Bauwerks vom Bauunternehmer auf den Bauherrn über.

  • Beginn der Gewährleistungsfrist: Ab dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Bauunternehmer für Mängel haftet.

  • Fälligkeit der Schlusszahlung: Die Abnahme ist häufig Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlusszahlung an den Bauunternehmer.

  • Beweissicherung: Im Rahmen dessen werden Mängel schriftlich dokumentiert, was im Streitfall als Beweismittel dient.

Ablauf der Abnahme

Ankündigung: Der Bauunternehmer meldet die Fertigstellung des Werks und fordert zur Abnahme auf.

Begehung: Der Bauherr (ggf. mit Unterstützung eines Sachverständigen oder Architekten) prüft gemeinsam mit dem Bauunternehmer das Bauwerk.

Mängelprotokoll: Eventuelle Mängel werden schriftlich in einem Abnahmeprotokoll festgehalten.

Abnahmeerklärung: Der Bauherr gibt eine Abnahmeerklärung ab, entweder mit oder ohne Vorbehalt (wenn Mängel bestehen).

Unterzeichnung: Das Abnahmeprotokoll wird von beiden Parteien unterzeichnet.

Weiteres zur Abnahme

Hier noch weitere Tipps und wichtige Punkte.

 

Abnahme mit Vorbehalt:

  • Wenn Mängel festgestellt werden, kann der Bauherr die Abnahme mit Vorbehalt erklären. Dies bedeutet, dass er das Werk zwar entgegennimmt, aber die Beseitigung der Mängel fordert.

  • Die Gewährleistungsfrist beginnt auch bei Abnahme mit Vorbehalt, jedoch beziehen sich die Ansprüche auf die gerügten Mängel.

Rechtliche Grundlagen:

  • Die Abnahme ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt.

  • Je nach Vertragsart (BGB-Werkvertrag oder VOB-Vertrag) können unterschiedliche Regelungen gelten.

Wichtige Hinweise:

  • Eine sorgfältige Vorbereitung der Abnahme ist wichtig. Der Bauherr sollte sich gut auf die Begehung vorbereiten und ggf. einen Sachverständigen hinzuziehen.

  • Mängel sollten detailliert dokumentiert und dem Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung übermittelt werden.

  • Bei Unsicherheiten sollte der Bauherr rechtlichen Rat einholen.

Effizienteres Abnahmeprozessmanagement: Eine professionelle Bauträgersoftware kann helfen, den gesamten Bauprozess, einschließlich der Abnahme, effizienter zu gestalten. Erfahren Sie, wie AMADEUS von DATEX Ihre Bauprojekte optimieren kann und den Abnahmeprozess vereinfacht.