Ab 2007 müssen die Chefs von GmbHs Ihre Unternehmenszahlen veröffentlichen. Lesen Sie hier wie Sie dem aus dem Weg gehen können.
Das von vielen Chefs gefürchtete Veröffentlichungsszenario wird Wirklichkeit: Ab 2007 müssen alle GmbHs und GmbH & Co KGs ihre
Jahresabschluss-Daten über Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sowie die Prognosen für die künftige Geschäftsentwicklung zeitnah auf elektronischem
Wege in eine öffentliche Datenbank übertragen. Der Umfang der Daten die unaufgefordert vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden müssen nimmt
mit steigender Unternehmensgrösse zu. Die übertragenen Daten stehen im Anschluss allen Internetnutzern zur Verfügung. Das bedeutet, dass z.B.
Mitbewerber ungehindert Informationen über Ihr Unternehmen einsehen können.
Unternehmen deren Wirtschaftjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, sind als erste von der neuen Veröffentlichungspflicht betroffen. D.h. das ein
Unternehmen das z.B. auf Ende März 2007 bilanziert seine Zahlen spätestens bis Ende März 2008 veröffentlichen muß. Kommt ein Unternehmen dieser
Verpflichtung nicht nach, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden (!).
Wer Einblicke in die Unternehmenszahlen verhindern möchte, muss einen sog.
Vollhafter einsetzen. Ein Vollhafter ist eine natürliche Person (also
keine Kapitalgesellschaft, sondern z.B. ein Angehöriger mit geringem vom
Unternehmen bzw. Unternehmer getrenntem Vermögen). Durch den Vollhafter wird
bewirkt, dass die Firmenzahlen nicht veröffentlicht werden müssen, da die
o.g. natürliche Person für ev. Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft
geradezustehen hat.
Bilanz, G+V, Lagebericht sowie Anhang sind spätestens zwölf Monate nach dem
Abschlussstichtag an ein neues Unternehmensregister zu melden. Die zu
übertragenden Werte richten sich nach Unternehmensgrösse. Nachfolgend eine
grobe Übersicht der Daten die veröffentlicht werden müssen:
Kleine GmbHs:
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- Bilanzsumme bis 4,015 Mio. Euro
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- Jahresumsatz bis 8,030 Mio. Euro
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- bis 50 Arbeitnehmer
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- Zu veröffentlichen: Bilanz (Kurzform), Anhang (Kurzform ohne Angaben zu
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- Gewinn- oder Verlustrechnung), keine G+V, kein Lagebericht, keine
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- Ergebnisverwendung
Mittlere GmbHs:
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- Bilanzsumme bis 16,06 Mio. Euro J
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- ahresumsatz bis 32,12 Mio. Euro
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- bis 250 Arbeitnehmer
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- Zu veröffentlichen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt), Anhang
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- (verkürzt), Lagebericht, Ergebnisverwendung
Große GmbHs:
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- Bilanzsumme über 16,06 Mio. Euro
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- Jahresumsatz über 32,12 Mio. Euro
-
- über 250 Arbeitnehmer
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- Zu veröffentlichen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang,
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- Lagebericht, Ergebnisverwendung