Die ImmoWertV 2021 ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Neuregelung tritt Anfang 2022 in Kraft. Ziel der Neuregelung ist, stärker als bisher sicherzustellen, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt.

Derzeit sind die entsprechenden Vorgaben noch auf sechs Regelungswerke verteilt (ImmoWertV 2010, Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006). Diese wurden nun in einer Verordnung, der ImmoWertV 2021, zusammengefasst. Inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorgaben sind dabei nur in beschränktem Umfang enthalten.

Zudem hat der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) bis spätestens Ende 2024 zu überarbeiten und an die aktuellen Verhältnisse anzupassen.

Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/immowertv-reform_84342_525334.html

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