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Es ist sicherlich kein populäres Thema, aber dennoch unvermeidlich: die VOB-Gewährleistung. Ohne Kenntnis der richtigen Gewährleistungsfrist können teure Konsequenzen drohen. Um Sie zu schützen, fassen wir die entscheidenden Informationen zur Gewährleistung gemäß der VOB am Bau zusammen. Erfahren Sie, was Gewährleistung im Baurecht bedeutet, wann sie beginnt, und welche Unterschiede zwischen VOB und BGB bestehen. Mit unserem Überblick gehen Sie sicher durch die nächste Gewährleistungsfrist!

Baurecht und Gewährleistung: Was bedeutet das?

Gewährleistung im deutschen Schuldrecht bedeutet, dass Sie für Mängel an Ihrer erbrachten Leistung haften. Im Baurecht stellt Gewährleistung sicher, dass bei Mängeln am Bau der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet ist. Die Leistungen müssen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und den anerkannten Regeln der Technik genügen.

Wann beginnt die Gewährleistung?

Die Gewährleistung tritt ein, sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind, jedoch müssen während der Bauphase aufgetretene Mängel vor der Abnahme behoben werden. Nach erfolgreicher Abnahme beginnt die eigentliche Gewährleistungsfrist. Der Auftraggeber muss Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich melden und dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung setzen.

Gewährleistung nach VOB vs. BGB: 4 oder 5 Jahre?

Private Bauverträge (BGB) haben eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren, während öffentliche Bauverträge (VOB) eine Frist von 4 Jahren vorsehen. Die VOB enthält spezifische Regelungen zur Abnahme, Mängelansprüchen und kürzeren Verjährungsfristen für Bauwerke.

Verjährungsfristen nach VOB im Überblick

Die Verjährungsfrist nach VOB beträgt grundsätzlich 4 Jahre, kann aber je nach Art der Bauleistung variieren. Es ist wichtig, die Mängel zeitnah zu beseitigen und schriftlich bestätigen zu lassen, um die Verjährungsfrist nicht zu gefährden.

Wer trägt die Kosten für Nachbesserungen?

Die VOB regelt, dass der Verursacher eines Baumangels für die Beseitigung aufkommen muss. Der Auftraggeber muss das Honorar nicht zahlen, bis der Mangel behoben ist. Die VOB ermöglicht auch einen Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers vor Vertragsbeginn.

Gewährleistung nach VOB vereinfachen mit Bausoftware

Eine umfassende Baudokumentation ist entscheidend, um Streitigkeiten bei der Gewährleistung zu vermeiden. Intelligente Bausoftware erleichtert die strukturierte Dokumentation von Baufortschritt und Mängeln, sodass im Streitfall klare Nachweise vorliegen. Wer schreibt, bleibt – daher unterstützt Bausoftware beim rechtssicheren Dokumentieren und spart Zeit und Kosten.

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