AGB

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingun­gen

DATEX Software GmbH

1. Vertrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestä­ti­gung zustande. Neben­abreden und Änderungen bedür­fen unserer schriftli­chen Bestäti­gung.

2. Lieferumfang und Lieferzeit
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auf­tragsbe­stätigung maßgebend. Für die Einhaltung der von uns angegebenen Liefer­zeit haften wir nur, wenn diese von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden ist. Ist ein verbindliches Lieferdatum überschritten, kann der Bestel­ler schriftlich eine Nachfrist von einem Monat set­zen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zu­rücktre­ten. Weitere Ansprüche des Bestellers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausge­schlossen.

3. Preise
Es gelten die jeweils aktuellen Preise für Software, Wartungsvertrag und Dienstleistungen, die auf der Homepage der DATEX Software GmbH hinterlegt sind, sofern sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Mit der Auslieferung der Programmversion AMADEUS X entfallen eventuell vorangegangene Rabattierungen auf Wartungsverträge, die vereinbarte grundsätzliche Rabattierung von 10% auf durch die DATEX Software GmbH durchgeführten Schulungen für Kunden mit Wartungsvertrag sind hiervon nicht berührt und weiterhin gültig. In den Preisen sind Aufstellung und Installation nicht verein­bart, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4. Zahlung
Zahlungen haben grundsätzlich nach Lieferung sofort rein netto zu erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Beim Über­schreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab der ersten Zah­lungserinnerung Mahn­gebühren und darüber hinaus Zinsen in Höhe der ent­standenen Bankzinsen zu berechnen und bis zum Zah­lungs­eingang weitere Lieferungen zurückzuhalten.

Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spe­senfrei ange­nommen.

5. Rücktritt
Ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag ist grundsätz­lich ausge­schlossen.

6. Abnahme
Der Besteller ist zur unverzüglichen Abnahme aller Lie­ferungen und Teil­lieferungen verpflichtet. Die Abnahme ist schriftlich zu bestäti­gen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Frist­setzung in Verzug und ist zum Ersatz jedes Schadens verpflichtet.

7. Höhere Gewalt
Weder der Besteller noch wir haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereig­nisse von höherer Gewalt (u.a. Krieg, innere Unruhen, Betriebsstörun­gen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoff­mangel, Streik, Aus­sperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentli­chen Gewalt) beruht. Ereig­nisse dieser Art befreien uns für die Dauer der Störun­gen und deren Auswirkungen von der Lieferpflicht und berechtigen uns, nach unserer Wahl nach Wiedereintritt norma­ler Verhältnisse die vereinbarte Menge entspre­chend später zu liefern oder in Bezug auf die noch nicht gelieferte Menge vom Vertrag zurückzutreten. Dauert das Ereignis länger als 8 Wo­chen, ist auch der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutre­ten, soweit die Er­zeug­nisse noch nicht geliefert wurden.

8. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Übergabe des Herstellers oder Großhändlers an den Spediteur auf den Besteller über. Bei Anlieferung durch uns
geht die Gefahr mit dem Ab­laden der Erzeugnisse vom Fahrzeugtransport auf den Besteller über. Sondervereinbarungen z.B. über Transportmittel und -wege berühren nicht den Zeitpunkt des Gefahrenüber­gangs.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Erzeugnisse bleiben bis zum vollständi­gen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Be­steller unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Erzeugnisse mit kauf­männischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausrei­chend zu versi­chern.

10. Gewährleistung
Unsere Gewährleistungspflichten richten sich nach den nachstehen­den Bestimmungen. Weitergehende Bestim­mungen bedürfen einer besonderen schriftlichen Ver­einba­rung.

Für gelieferte, von uns nicht selbst hergestellte Hard- und Software haften grundsätzlich nicht wir, sondern im Zuge der Produzentenhaf­tung der Hersteller bzw. Großhändler. Wir treten dem Besteller hier die Ansprü­che gegen den Lieferanten ab. Falls die Garantiebestimmungen des Herstellers bzw. Großhändlers von den üblichen Garantiebestimmungen abweichen sollten, weisen wir in unseren Angeboten bzw. Auftragsbestätigung darauf hin.

Für von uns hergestellte Software haften wir für die Freiheit von Fehlern in der Ausführung. Wir garantieren ferner für die ordnungs­gemäße Installation der Soft­ware, falls diese von uns vorgenommen wird. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Installation sind die jeweils aktuellen Systemvoraussetzungen, die auf der Homepage der DATEX Software GmbH hinterlegt sind. Die Konfiguration der vom Auftraggeber zum Einsatz gebrachten Hard- und Softwarekomponenten (z.B. Netzwerkkonfiguration, Virenscannerkonfiguration, Fernzugangskonfiguration etc.) wird nicht durch die DATEX Software GmbH vorgenommen.  Ausge­schlossen von jeder Gewährleistung sind Schäden, die auf un­sachgemäße Installation, Benutzung bzw. Bedienung oder auf von uns nicht ausdrücklich autori­sierte Nach­besserungsarbeiten oder Änderungen zurückge­hen oder aus Arbeitsweisen resultieren, die von den im Handbuch der Software beschriebenen Arbeitsweisen abweichen. Weiterhin ist jede Gewährleistung ausgeschlossen, die auf Fehlfunktionen aufgrund von Änderungen bei Drittsoftware (z.B. Microsoft Office-Produkten) zurückzuführen sind. Weiterhin ist die Gewährleistung für Soft­ware­­fehler ausge­schlossen, die auf Hardwarefehler zurückzuführen ist. Softwareerzeugnisse, die nachweislich im Zeitpunkt des Gefahren­überganges Defekte oder Fehler ausweisen, werden nach unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert oder neu geliefert, sofern der Besteller die Mängel un­verzüglich nach ihrer Entdeckung mitgeteilt hat, darüber hinaus sind Gewähr­leistungsansprüche, insbesondere Wandelung oder Minde­rung nur gegeben, wenn Nach­besserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind. Ansprüche auf Schadensersatz sind grundsätzlich aus­geschlossen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes, gerechnet vom Zeitpunkt des Gefahren­überganges an. Weitere oder andere als die vorstehenden Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausge­schlossen. Wir haften nicht für Fahrlässigkeit un­serer Erfül­lungs- oder Verrichtungsgehil­fen. 

11. Schlussbestimmungen
Für die Beziehungen zwischen den Parteien gilt deut­sches Recht. Werden von uns gelieferte Waren vom Be­steller exportiert, so hat der Besteller bei der Ausfuhr die gesetzli­chen Bestimmungen zu beachten, bei Wie­derausfuhr von Waren US-amerikanischen Ur­sprungs auch die entsprechen­den amerikanischen Vorschriften.

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am näch­sten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Firmensitz der DATEX Software GmbH. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen berechtigten Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: 01.11.2022