Hochbau im Sonnenaufgang mit Kränen

Ein Blick auf moderne Städte lässt uns erahnen, wie sehr der Hochbau unsere Lebensräume geprägt hat. Ohne komplexe mehrstöckige Gebäude wären die effiziente Nutzung von Wohnraum und die Vielfalt unserer urbanen Umgebungen undenkbar. Dieser Blogbeitrag wirft einen genaueren Blick auf den Hochbau, erklärt, was er umfasst, grenzt ihn von anderen Baubereichen ab und beleuchtet einige der wichtigsten Normen, die diesen Sektor regeln.

Ein Überblick

Der Hochbau ist ein entscheidender Teil des Bauwesens, der sich mit der Planung und Errichtung von Gebäuden beschäftigt, die größtenteils über der Erdoberfläche liegen. Dies schließt nicht nur mehrstöckige Gebäude, sondern auch einstöckige Strukturen wie Garagen mit ein. Hochbau umfasst somit alles, was von außen an einem Bauwerk sichtbar ist.

Im Gegensatz dazu bezieht sich der Tiefbau auf Teile von Bauwerken, die unterhalb der Erdoberfläche liegen, wie Fundamente oder Keller. Straßen- und Ingenieurbau beinhalten Verkehrsanlagen sowie Anlagen zur Wasserversorgung. Die Unterscheidung zwischen Hochbau und anderen Baubereichen ist entscheidend, um die spezifischen Anforderungen jedes Sektors zu verstehen.

Hochbau im Zahlenvergleich

Ein interessanter Vergleich zeigt, dass der baugewerbliche Umsatz im deutschen Hochbau im Jahr 2020 etwa 23 Millionen Euro betrug. Im Vergleich dazu erreichte der Tiefbau einen Umsatz von etwa 44 Millionen Euro, fast doppelt so viel wie der Hochbau. Dies verdeutlicht die unterschiedlichen Dimensionen und Anforderungen der beiden Sektoren.

Hochbauprojekte und Bauweisen

Typische Hochbauprojekte erstrecken sich über private, gewerbliche und öffentliche Nutzungen. Von Wohngebäuden über Büro- und Verwaltungsgebäude bis hin zu Einrichtungen für Lehre, Forschung und Freizeit – der Hochbau ist äußerst vielfältig. Die Wahl der Bauweise, sei es Massivhausbau, Holzbau, Stahlbetonbau oder modularer Fertighausbau, beeinflusst maßgeblich das Baumaterial und die technischen Methoden auf der Baustelle.

Akteure im Hochbau

Der Erfolg von Hochbauprojekten hängt von einer Vielzahl von Akteuren ab. Architekten und Ingenieure sind von Anfang an in der Planung und während der Bauausführung beteiligt. Die Rolle des Auftraggebers, der die Anforderungen definiert, ist entscheidend, ebenso wie die Beteiligung der Nutzer, die das Bauwerk gewerblich, privat oder öffentlich nutzen. Bürokratische Prozesse, Zulassungen und Genehmigungen sind ebenfalls entscheidende Schritte im Hochbauprojekt.

Größte Hochbaufirmen und Bauunternehmen

Verschiedene Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in diesem Bereich. Die Hochtief AG, als weltweit agierender Konzern, hat beeindruckende Bauwerke wie die Elbphilharmonie in Hamburg und den Burj Khalifa in Dubai realisiert. Die GOLDBECK GmbH spezialisiert sich auf Gewerbeimmobilien und bietet ganzheitliche Konzepte in Design, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit. Die Ed. Züblin AG ist nicht nur im Hochbau, sondern auch im Ingenieur- und Tiefbau tätig. Max Bögl Bauservice setzt auf Innovation und Digitalisierung im Hochbau, während die Köster GmbH für maßgeschneiderte und wirtschaftliche Hochbauprojekte bekannt ist.

Wichtige Normen und Richtlinien

Die Qualität von Gebäuden im Hochbau wird durch Normen und Richtlinien sichergestellt. Die DIN 276 legt Grundlagen für die Kostenermittlung fest, während die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau regelt. Die DIN 4109 kümmert sich um den Schallschutz, und die DIN 4172 definiert Maßordnungen. Eine der wichtigsten Normen für die Tragfähigkeit von Konstruktionen ist die DIN 1055, indem sie rechnerische Grundlagen für die Berechnung der Tragfähigkeit liefert.

Digitalisierung im Hochbau

Große Hochbaufirmen setzen bereits auf Digitalisierung, um Prozesse zu optimieren und die Wirtschaftlichkeit zu steigern. Die Reduzierung von Papierbergen im Bauwagen und Büro ist ein entscheidender Schritt, der durch Apps, Softwareprogramme und digitale Unterstützung erreicht werden kann. Die Nutzung von Programmen für die Kostenkalkulation und Bauleitung sind nur einige Beispiele für die vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung im Hochbau.

Die digitale Revolution im Hochbau bietet die Chance, bewährte Systeme zu nutzen und gleichzeitig die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Bauwesens nachhaltig zu verbessern.

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HOAI Leistungsphasen – Grundlagen

Die Arbeit von Architekten und Ingenieuren ist in Deutschland durch die HOAI in neun Leistungsphasen aufgeteilt. In jeder dieser Phasen fallen unterschiedliche Leistungen für den Architekten beziehungsweise Ingenieur an, die mit der jeweiligen Bauphase zusammenhängen. Doch nicht jedes Bauprojekt umfasst alle Leistungsphasen. Somit sind oft nicht alle in der HOAI beschriebenen Leistungen für Architekten relevant. Damit Sie den Überblick behalten, sehen wir uns an, welche Leistungsphasen Architekten betreffen. Die Grundlage: die Leistungsphasen nach HOAI Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in neun verschiedene Leistungsphasen unterteilt. Bei den Leistungsphasen handelt es sich um die Aufgaben, die für eine ordnungsgemäße Durchführung eines Bauprojekts erbracht werden müssen. Sie orientieren sich am Bauablauf und sind wie folgt aufgeschlüsselt: Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung (2 %) Leistungsphase 2 – Vorplanung (7 %) Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung (15 %) Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung (3 %) Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung (25 %) Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe (10 %) Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe (4 %) Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (32 %) Leistungsphase 9 – Objektbetreuung und Dokumentation (2 %) Die HOAI Leistungsphasen sind im Arbeitsalltag von Architekten und Ingenieuren allgegenwärtig – weniger jedoch im alltäglichen Sprachgebrauch. Stattdessen ist meist von den tatsächlichen Aufgaben die Rede: Wenn es um die Leistungsphase 1 bis 3 geht, sprechen Architekten beispielsweise häufig vom Entwurf oder den Planungsphasen HOAI. Während es unterschiedliche Bezeichnungen für die einzelnen Leistungsphasen gibt, sind die Angaben zur Honorarberechnung durch die HOAI einheitlich geregelt. Mit Hilfe der Prozentangaben, die den Anteil am Gesamthonorar angeben, können Architekten und Ingenieure ihre Vergütung nach HOAI berechnen. Dies ist vor allem dann relevant, wenn Sie vom Bauherrn nur mit einzelnen Leistungsphasen beauftragt werden. Leistungsphasen Architektur: Diese Aufgaben müssen Sie erbringen Bevor wir uns die Rolle des Architekten in einzelnen Leistungsphasen des Bauprozesses ansehen, werfen wir einen Blick auf die einzelnen HOAI Leistungsphasen. Am Beispiel des Leistungsbilds für Gebäude und Innenräume lassen sich diese optimal veranschaulichen. Leistungsphasen Architekt: Spezialist oder Alleinverantwortlicher? Der Bauprozess umfasst alle Prozesse vom Entwurf über die Genehmigungsplanung, die Baugenehmigung, die Ausschreibung, die Ausführungsplanung und die Bauleitung bis zur Abrechnung. Traditionellerweise leitet der Architekt den Bauprozess, doch hängt seine Rolle sehr stark von der Art und dem Umfang des Bauprojekts ab. So können Architekten einerseits mit allen neun Leistungsphasen der Honorarordnung beauftragt werden – oder andererseits nur mit einzelnen Leistungsphasen der HOAI. Leistungsphasen 1 bis 9: Architekt und Bauleiter in einem Will der Bauherr sicherstellen, dass alle relevanten Prozesse des Bauprojekts aus einer Hand realisiert werden, vergibt er alle Leistungsphasen 1 bis 9 an ein Architekturbüro. Sie übernehmen somit einerseits die Planung, sowie andererseits die Bauleitung des Projekts. Der Auftraggeber profitiert dabei von einer deutlich einfacheren Koordination. Er hat einen Ansprechpartner, an den er sich bei allen Belangen wenden kann – und, den er bei Problemen in die Mangel nehmen kann. Der entscheidende Vorteil für Sie als Auftragnehmer: Sie behalten den Überblick über den Bauprozess und werden nicht von komplizierten Abstimmungsprozessen aufgehalten Dabei sind nahezu alle Ihre Kernkompetenzen als Architekt gefragt: von der Entwurfsplanung über die Koordination aller Beteiligten bis hin zur Bauüberwachung. In der Funktion des Bauleiters liegt auch die Dokumentation der Bauausführung in Ihrer Hand. Kommt es zu Problemen oder Störungen im Bauablauf, stehen Sie als Architekt im Fokus der Aufmerksamkeit und müssen die Verantwortung übernehmen. Um ihre Arbeit effizienter zu gestalten und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, arbeiten viele mit Apps für Architekten: Diese sorgen sowohl bei den Planungs- als auch den Ausführungsarbeiten dafür, dass keine nervigen Doppel-Arbeiten den Bauablauf behindern, sondern genügend Zeit fürs Wesentliche bleibt. Der Architekt in der Leistungsphase 9 In der Leistungsphase 9 fordert die HOAI die Objektbetreuung und Dokumentation. 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Während zivilrechtliche Gewährleistungsansprüche in §634a BGB geregelt sind, gelten für Bauvorhaben die Regelungen der VOB. Demnach beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Bauabnahme und endet für Gewöhnlich nach 4 Jahren. Jedoch gilt auch hier wie so oft im Leben: Ausnahme bestätigen die Regel. So endet die Frist für manche Mängel bereits nach 2 Jahren, für andere wiederum erst nach 10 beziehungsweise 30 Jahren. Klingt ganz schön kompliziert. Das ist es auch! Deshalb haben wir Ihnen die Regelungen zu den VOB Gewährleistungsfristen in diesem Ratgeber übersichtlich zusammengefasst. Wer schreibt, der bleibt Um während der Gewährleistung auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie vor allem in der Leistungsphase 9 immer den Leitspruch “Wer schreibt, der bleibt” im Hinterkopf behalten. So gut Sie auch arbeiten: Ist die Leistung nicht vollständig oder ordnungsgemäß dokumentiert, so haben Sie bei rechtlichen Streitigkeiten schlechte Karten. 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Wenn Sie sich diese Risiken so ansehen, scheint die Leistungsphase 9 für Architekten mit einem großen Risiko verbunden sein. Dem ist auch in der Praxis so. Aus diesem Grund raten einige Experten davon ab, die Leistungsphase 9 als Architektenleistung anzubieten. Architekten und Bauingenieure sind mit einem hohen Haftungsrisiko konfrontiert, das seit der Einführung der HOAI 2013 auch mit nur noch 2 % honoriert wird. Nichtsdestotrotz bieten viele Architekturbüros das gesamte Leistungsportfolio an. Um dem Risiko von verlängerten Haftungsansprüchen vorzubeugen, ist eine vertraglich vereinbarte Teilabnahme der Architektenleistung nach Abschluss der Leistungsphase 8 empfehlenswert. Als Architekt oder Bauingenieur sollten Sie Ihren Bauherrn schriftlich und nachweisbar zur Teilabnahme auffordern. Alternativ ist es möglich, getrennte Verträge über die Leistungsphase 1 bis 8 und die Leistungsphase 9 zu vereinbaren. So können Sie dem Bauherrn nach Abschluss der jeweiligen Verträge getrennte Rechnungen stellen. Digital sind Sie auf der sicheren Seite Wie bereits angedeutet, ist eine lückenlose und nachvollziehbare Baudokumentation eine zwingende Voraussetzung für eine rechtssichere Objektüberwachung in der Leistungsphase 9 HOAI. Wer diese digital abwickelt, ist klar im Vorteil: Da Ihnen mehr Möglichkeiten für die Dokumentation zur Verfügung stehen, dokumentieren Sie nicht nur schneller, sondern auch besser. Alle Unterlagen sind strukturiert an einem Ort gespeichert, sodass Sie die Informationen zu den einzelnen Vorgängen schnell und einfach wiederfinden. Doch nicht nur in der Leistungsphase 9 profitieren Sie als Architekt von Bausoftware: Auch in den Leistungsphasen 1 bis 8 macht sich die Arbeit mit digitalen Dokumenten, mobilen Funktionen und Analysen bezahlt.

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