Im Juni 2021 trat das Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft. Neu eingefügt wurde der § 250 BauGB, der das sogenannte „Umwandlungsverbot“ regelt. Wer in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten eine Mietwohnung zu Eigentum machen will, braucht eine Genehmigung. Diese Regelung ist zunächst bis Ende 2025 befristet.

Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/entwicklung-vermarktung/marktanalysen/umwandlungsverbot-von-miet-in-eigentumswohnungen_84324_511416.html

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